Facebook muss deutsche Auflagen bei Verarbeitung von Nutzerdaten vorerst nicht umsetzen (26. August 2019/18:01) Konzern punktet vor Gericht in Verfahren um Auflagen des Kartellamts Der Versuch des Bundeskartellamts, die Datensammlung von Facebook in Deutschland auf Basis des Wettbewerbsrechts einzuschränken, droht am Oberlandesgericht Düsseldorf zu scheitern. Der 1. Kartellsenat des Gerichts meldete am Montag massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Deshalb müsse Facebook die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen, beschloss das Gericht.
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