Facebook muss deutsche Auflagen bei Verarbeitung von Nutzerdaten vorerst nicht umsetzen

26. August 2019, 18:01 |  0 Kommentare

Konzern punktet vor Gericht in Verfahren um Auflagen des Kartellamts

Der Versuch des Bundeskartellamts, die Datensammlung von Facebook in Deutschland auf Basis des Wettbewerbsrechts einzuschränken, droht am Oberlandesgericht Düsseldorf zu scheitern. Der 1. Kartellsenat des Gerichts meldete am Montag massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Deshalb müsse Facebook die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen, beschloss das Gericht.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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