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Pensionist wurde nach Foto von Hüpfburg als Sexualstraftäter erfasst

(27. Mai 2020/09:19)
Bayerischer Datenschutzbeauftragter berichtet von Fehlverhalten gegenüber einem 78-Jährigen - Daten erst nach Eingriff entfernt

Eigentlich wollte ein deutscher Pensionist nur eine Hüpfburg ablichten, um sie dann seinem Enkel zu zeigen. Das endete für ihn allerdings mit einer Reihe von Problemen. Wie der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri im jüngst veröffentlichten Tätigkeitsbericht schreibt, musste der 78-Jährige durch mehrere Stationen: Eine "erkennungsdienstliche Behandlung, einer Speichelabgabe für eine DNA-Analyse und eine polizeilich gespeicherte Einschätzung", wonach er sexuelle Interessen für Kinder haben könnte.

Bei dem Fotografieren des Spielplatzes war der Mann Eltern aufgefallen, die ihn zur Rede stellten. Dabei - so zumindest deren Auffassung - verstrickte er sich in Widersprüche, weswegen diese die Polizei riefen. Diese befragte den Mann, stellte sein Handy sicher und behandelte ihn im Anschluss daran zur "Abwehr einer konkreten Gefahr" erkennungsdienstlich. Das heißt, dass biometrische und personenbezogene Daten aufgenommen wurden. Außerdem wurde ein Mundhöhlenabstrich zur Feststellung eines DNA-Identifizierungsmusters durchgeführt.


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