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Deutsches Verfassungsgericht stärkt Recht auf Vergessen im Internet

(27. November 2019/10:49)
Soll auch bei schweren Straftaten eingefordert werden können - Onlinearchive müssen nun reagieren

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten gestärkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilten Manns statt, der gegen die vollständige Nennung seines Namens in online noch immer verfügbaren Presseartikeln antrat.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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