Deutsches Verfassungsgericht stärkt Recht auf Vergessen im Internet

27. Nov. 2019, 10:49 |  0 Kommentare

Soll auch bei schweren Straftaten eingefordert werden können - Onlinearchive müssen nun reagieren

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten gestärkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilten Manns statt, der gegen die vollständige Nennung seines Namens in online noch immer verfügbaren Presseartikeln antrat.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 2.0/5 (3 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top