Kefir am 31. Juli 2010 um 12:29 |  0 Kommentare | Lesezeit: 18 Sekunden

Keine Handy-Entsperrung bei rechtmäßiger Vertragsauflösung

Verträge mit Handybetreibern werden auf der Basis bestimmter Bedingungen abgeschlossen. Das Telekommunikationsgesetz erlaubt Anbietern, diese Bedingungen auch bei laufenden Verträgen zu ändern, vorausgesetzt den Kunden wird dann die Möglichkeit geboten, vorzeitig aus diesen schlechteren Verträgen auszusteigen. Wer von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht, kann allerdings eine unangenehme Überraschung erleben.






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