EuGH-Anwalt gegen uneingeschränkten Zugriff auf Handydaten durch Polizei
Muss in jedem einzelnen Fall gerechtfertigt sein und erfordert gerichtliche Anordnung - Fall aus ÖsterreichDie Polizei braucht für einen Zugriff auf die personenbezogenen Daten auf einem Mobiltelefon nicht notwendigerweise die Vorlage eines schweren Verbrechens, der Zugang muss aber in jedem einzelnen Fall gerechtfertigt sein und erfordert eine gerichtliche Anordnung. Diese Ansicht vertritt Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in seinen am Donnerstag veröffentlichen Schlussanträgen (C-548/21). Hintergrund ist ein Fall aus Österreich.
Die Kriminalpolizei in Tirol ermittelte gegen einen Adressaten eines Paketes, das Cannabis enthielt. Das bei einer Wohnungsdurchsuchung gefundene Handy stellten die Beamten sicher und wollten die darauf gespeicherten Daten auslesen, was ihnen aber nicht gelang.
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