SixBack-Einstellung: Muss "3" das Guthaben auszahlen?
RTR vertritt die Rechtsauffassung, dass "3" im Falle einer Sonderkündigung das SixBack-Guthaben auszahlen muss
Mit der Einstellung des SixBack-Tarifs und der Zwangsumstellung aller betroffenen Kunden könnte sich "3" ein Eigentor schießen. Aufgrund der schlechteren Vertragsbedingungen des neuen Tarifs haben alle Vertragsinhaber noch bis Ende September ein Recht auf Sonderkündigung. Nehmen sie dieses in Anspruch, könnte "3" dazu verpflichtet werden, das bisher angesammelte Guthaben auszuzahlen, so zumindest die Rechtsauffassung des Telekomregulierers RTR.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied am Montag, dass eine Vertragsänderung, die Drei für den Oktober 2017 angesetzt hatte, rechtswidrig ist. Kunden dürfen das Guthaben, das sie durch den Tarif "Sixback" ansammeln konnten, behalten.
Der Mobilfunkanbieter "3" stellt seinen Alt-Tarif "SixBack", bei dem Kunden pro eingehender Gesprächsminute 6 Cent auf die Rechnung gutgeschrieben werden, noch im August ein.
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