Wertkarten-Registrierung: Restguthaben kann anonym verbraucht werden (25. August 2019/10:44) Ab 1. September können nur mehr registrierte Wertkarten ein Guthaben aufbuchen
Seit 1. Jänner 2019 gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises. Bestandskunden - also jene, die schon davor eine Wertkarte besessen haben - können ab 1. September Guthaben nur aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben lassen. Restguthaben kann aber noch anonym verbraucht werden, betont die AK in einer aktuellen Aussendung. Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at |
https://ress.at/wertkartenregistrierung-restguthaben-kann-anonym-verbraucht-werden-news25082019104445.html
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