aleX am 15. August 2019 um 20:21 | Lesezeit: 2 Minuten, 18 Sekunden

Was passiert, wenn ich meine SIM-Karte nicht bis zum 1. September registriere?

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Bild: Pixabay

Ab 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein. Aber was passiert wenn man es nicht macht?

Mit 1. September 2019 müssen alle österreichischen SIM-Karten registriert sein. Für neu gekaufte Wertkarten gilt die Registrierungspflicht bereits seit dem 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben, egal, ob per "Prepaid" oder Vertrag ("Postpaid").

Aber was passiert nun wirklich, wenn ich meine Sim Karte nicht registriere?

  • Bis wann habe ich Zeit?

  • Nutzer welche ihre Simkarte vor 2019 gekauft haben, müssen diese bis zum 31. August registrieren, um weiterhin Guthaben aufladen zu können.

  • Was passiert wenn ich dies nicht tue?

  • Man kann kein Guthaben mehr aufladen. Nach dem Verbrauch des Guthaben kann mit der Karte eben nur mehr das machen was ohne Guthaben funktioniert. Also z.B. Angerufen werden.

  • Betrifft dies auch Daten Sim-Karten, wie die in meinem Router?

  • Ja. Es betrifft alle Österreichischen Sim-Karten, egal ob diese im Handy, Router oder z.B. Alarmanlage verwendet werden.

  • Welche Daten müssen angegeben werden?

  • Der Mobilfunker muss pro Sim den Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Bei juristischen Personen, wie Vereinen oder GmbH, muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen.

  • Wie funktioniert die Registrierung?

  • Die "Identifikationsverordnung" gibt die zulässigen Verfahren für die Registrierung vor: etwa beim Betreiber im Shop, bei dessen Vertriebspartnern (zum Beispiel Handyshops, Lebensmitteldiskontern oder im Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung Ihres Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident").

    Die Registrierung der Daten ist für die Betreiber verpflichtend. Kommen sie der Pflicht nicht nach, drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.

  • Was kostet die Registrierung?

  • Die Betreiber dürfen Gebühren bzw. eine Aufwandsentschädigung verlangen. Meistens gibt es aber eine kostenlose Möglichkeit über das Internet.

  • Was ist mit Minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer

  • Das BMVIT legt die gesetzlichen Vorgaben so aus, dass für die bloße Identifizierung keine Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird. Minderjährige Nutzerinnen und Nutzer können sich also eigenständig registrieren. Die Daten des gesetzlichen Vertreters müssen dabei nicht zusätzlich erhoben werden.

  • Warum eigentlich?

  • Diese Pflich wurde von der türkis-blauen Regierung beschlossen, um ein Mittel gegen Verbrechen und Terrorismus zu haben.


Wo finde ich die jeweilige Internetseite?

Diese Anbieter habe keine Infos veröffenlicht, wie man deren Karten registrieren kann:

  • Delight Mobile
  • goood
  • Kwikki
  • Lyca Mobile
  • MTEL
  • Rapid Mobil
  • Vectone Mobile
  • Spusu


Oder unter: wertkartenregistrierung.at



Solltet ihr noch weitere Fragen haben, dann könnt ihr diese gerne in den Kommenraren stellen.








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