Wertkarten-Registrierung: Restguthaben kann anonym verbraucht werden

25. August 2019, 10:44 |  0 Kommentare

Ab 1. September können nur mehr registrierte Wertkarten ein Guthaben aufbuchen

Seit 1. Jänner 2019 gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises. Bestandskunden - also jene, die schon davor eine Wertkarte besessen haben - können ab 1. September Guthaben nur aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben lassen. Restguthaben kann aber noch anonym verbraucht werden, betont die AK in einer aktuellen Aussendung.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at

InfoWas passiert, wenn ich meine SIM-Karte nicht bis zum 1. September registriere?

Ab 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein. Aber was passiert wenn man es nicht macht?






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