EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist seit Jahren stark umstrittenEine generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten zur möglichen Aufklärung von Verbrechen in Deutschland verstößt gegen europäisches Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.
Das Unionsrecht stehe "einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten" entgegen, heißt es in dem Urteil. Allerdings könne die Speicherung von Daten möglich sein, wenn "eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit" vorliege. Die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung ist in der Ampel-Koalition umstritten.
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