Noch pfeifen die Internetriesen auf den Digital Services Act

05. Dez. 2023, 14:08 |  0 Kommentare

Eine Untersuchung des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt klare Defizite in der Umsetzung, vor allem, was das Verbot von "Dark Patterns" betrifft

100 Tage nach der Einführung des Digital Services Act (DSA) nehmen es die größten Player im Internet nicht allzu ernst mit der Umsetzung. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat zwölf Online-Plattformen und Suchmaschinen einer genaueren Überprüfung unterzogen (PDF) und kommt jedenfalls zu dem Schluss, dass durchaus noch Handlungsbedarf besteht.

Die Untersuchung schloss Größen wie Amazon, Apple, Google (Suche und Youtube), Meta (Facebook und Instagram), Tiktok, X (ehemals Twitter), Booking.com und Zalando mit ein. Ziel war es, die Einhaltung der Vorschriften stichprobenartig zu überprüfen, wobei insbesondere Wert auf jene Artikel der Gesetzgebung gelegt worden ist, die eine klare Formulierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein Verbot von "Dark Patterns" (manipulative Website-Designs) und Werbetransparenz vorschreiben.

Bei der Überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konnte der VZBV noch feststellen, dass die meisten Anbieter klar formulierte und zugängliche Zusammenfassungen ihrer AGB bieten, lediglich die Apps von Tiktok und X fielen durch ihre Umständlichkeit auf.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 4.0/5 (3 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:
Jollydays-Pleite: Welche Gutscheine jetzt noch gültig sind
Von Fallschirmsprung bis Alpaka-Wanderung: Der Gutscheinanbieter Jollydays ist in die Pleite gerutscht. Noch ist nicht klar, ob alle Gutscheine ihre Gültigkeit behalten, bislang sei nur die weitere Einlösung von "WellCards" und Thermengutscheinen garantiert.


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top