schaf am 06. April 2021 um 12:38 |  1 Kommentar | Lesezeit: 58 Sekunden

Supreme Court: Trumps Blockierung von Twitter-Kritikern war nicht verfassungswidrig

Im Rahmen der Aufhebung des Urteils übte US-Richter Clarence Thomas stattdessen Kritik an der konzentrierten Macht von Plattformen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein früheres Urteil aufgehoben, in dem festgestellt wurde, dass Ex-Präsident Donald Trump den ersten Verfassungszusatz verletzte, indem er seine Kritiker auf Twitter blockiert hat. Stattdessen gab einer der Richter zu bedenken, dass das eigentliche Problem die Moderation der Plattformen sei.

Wenn das Ziel ist, die freie Rede sicherzustellen, dann müssen die Plattformen selbst betrachtet werden


... schreibt Richter Clarence Thomas in einem Statement.

Ursprünglich wurde Trumps Vorgehen als verfassungswidrig betrachtet, da er Twitter für die Durchführung offizieller Amtsgeschäfte und zur Interaktion mit der Öffentlichkeit nutzte. Die Entscheidung, Nutzer zu Sperren soll deshalb gegen den ersten Verfassungszusatz verstoßen haben, so die ursprüngliche Schlussfolgerung. Von Twitter ist Trump inzwischen auf Lebenszeit gesperrt, auch US-Präsident ist er nicht mehr.

Im Rahmen einer zwölfseitigen Stellungnahme (PDF) kritisiert Thomas nun die "konzentrierten Kontrolle" digitaler Plattformen und argumentiert, dass sie zu viel Macht besitzen und ausüben würden, berichtet "Techcrunch".

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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