DSGVO

Whatsapp-Verbot: Was man über Datenschutz an der Schule wissen muss

07. Januar 2019, 08:52 |  0 Kommentare

Nach wie vor herrscht bei Eltern, Lehrern und Schülern Unsicherheit: Ist die Lehrer-Schüler-Whatsapp-Gruppe legal? Dürfen Noten vorgelesen werden?

Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai des Vorjahrs wurde von vielen Betrieben, Behörden und Juristen mit Argusaugen beobachtet. Mehr als ein halbes Jahr später hat sich die erste Aufregung gelegt - dennoch kommt es weltweit in fast beängstigender Regelmäßigkeit zu schweren Datenschutzverletzungen, sei es durch soziale Medien oder IT-Unternehmen. Vor allem an Schulen, wo häufig mit sensiblen Daten von besonders Schutzbedürftigen hantiert wird, ist der korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten deshalb umso wichtiger, steht aber immer noch in teils krassem Gegensatz zur gängigen Praxis. Viele Schülerinnen und Schüler fragen sich, welche Auswirkungen die neue Verordnung konkret hat. Auch Eltern haben, etwa bei Fotos von Schulveranstaltungen, einiges zu bedenken.

DER STANDARD hat die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt.





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