Handelsgericht Wien: A1-Werbung für "0-Euro-Handy" war irreführend
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Reklame enthielt keinen ausreichenden Hinweis auf den Tarif und die zusätzlichen Kosten
Eine Werbung der Telekom Austria für ein "Null-Euro"-Handy war irreführend. Zu diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil kam das Handelsgericht Wien laut VKI. In der Werbung sei nicht oder nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass das Angebot nur mit einem bestimmten Vertrag gilt und dass Kosten für Servicepauschale, Aktivierungsgebühr und den Tarif anfallen - und außerdem eine 24-monatige Bindungsdauer gilt. Das HG Wien habe eine irreführende Geschäftspraktik gesehen.
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