Blümel abgeblitzt: "Korrupt"-Sager auf Twitter laut Gericht zulässig

15. Dez. 2022, 15:52 |  0 Kommentare

Medienanwältin Maria Windhager äußert "Riesenfreude" über den Freispruch

Kritik an Gernot Blümel war zulässig.


Die Medienanwältin Maria Windhager verkündete am Donnerstag via Twitter die für ihren Mandanten Wolfgang Pechlaner frohe Botschaft. Im Juli 2021 ließ sich dieser auf dem Nachrichtendienst dazu hinreißen, die damals aktive türkise Regierung als "korrupt und machtgeil" zu bezeichnen. Daraufhin klagte ihn der damalige Finanzminister Gernot Blümel. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien, dass die Kritik zulässig war.

 Maria Windhager @MariaWindhager

Riesenfreude: Freispruch für ⁦@pw48⁩ vor dem OLG Wien. Kritik an ⁦@Gernot_Bluemel⁩ war zulässig. Achtung: das Urteil ist kein Freibrief für die Verwendung des Vorwurfs ‚korrupt‘. Es kommt immer auf den konkreten Kontext und ein entsprechendes Tatsachensubstrat an! https://t.co/PLUcCKPfTC



Am 15. Dezember, 2022 um 12:02 via  


Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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