EU: Vorratsdaten gegen Filesharing erlaubt

20. April 2012, 17:30 |  2 Kommentare

Der europäische Gerichtshof hat jetzt in einem Urteil festgelegt, das unter gewissen Umständen die Vorratsspeicherung auch im Kampf gegen Filesharing eingesetzt werden darf.


Zitat:
"Die Richtlinie 2006/24 ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage von Art. 8 der Richtlinie 2004/48 erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt hat, von der aus dieses Recht verletzt worden sein soll, da derartige Rechtsvorschriften nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fallen."



Tags:#Vorratsdatenspeicherung #EU #Filesharing




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