Google-Fonts: Abmahnungen enden vor Gericht mit glatter Niederlage der Klägerin
Gericht sieht weder einen Beweis für Datenweitergabe noch für einen dadurch entstandenen Schaden. Die Klägerin zieht Ansprüche zurück, muss Anwaltskosten tragen.
Gericht sieht weder einen Beweis für Datenweitergabe noch für einen dadurch entstandenen Schaden. Die Klägerin zieht Ansprüche zurück, muss Anwaltskosten tragen.
Ein selbsternannter Datenschutzanwalt hat im Sommer Mahnschreiben an tausende Website-Betreiber verschickt. Die Schadenssumme dürfte über fünf Millionen Euro liegen
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