Der Mobilfunkkonzern Hutchison 3G Austria ["3"] sieht das Urteil des Obersten Gerichtshofs [OGH] betreffend einige Vertragsklauseln der H3G Austria als "Musterurteil", das grundsätzlich alle Mobilfunkbetreiber betreffe.
Die entsprechenden Vertragsklauseln seien von "3" bereits angepasst und der Telekom-Control-Kommission zur Genehmigung vorgelegt worden, heißt es in einer Stellungnahme von "3"-Österreich-Chef Berthold Thoma am Sonntag.
Zusätzliche Klarstellungen
Der OGH habe im Wesentlichen eine bereits ergangene Rechtsprechung weiter fortgeführt und einige zusätzliche Klarstellungen gegenüber den Konsumenten gefordert.
Klargestellt habe der OGH beispielsweise, dass im Bereich Mehrwertdienste und Nutzung dieser Dienste durch Dritte [zum Beispiel Familienmitglieder] das Risiko nicht generell auf den Anschlussinhaber überwälzt werden könne und dass einem Konsumenten überdies die Rechtsfolgen der Überlassung von Endgeräten noch konkreter erläutert werden müssen, so Thoma.
Gesetzeswidrige Klauseln
Der OGH hatte einige Vertragsklauseln des Handybetreibers "3" als rechtswidrig eingestuft, berichtete Sozial- und Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger [SPÖ] am Samstag.
Einseitige Preisänderungen oder Netzausfälle sind demnach ein Grund für einen Vertragsausstieg. Der Verein für Konsumenteninformation [VKI] hatte die Geschäftsbedingungen geprüft und darin elf gesetzeswidrige Klauseln gefunden.
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