3 klagt Kunden auf Zahlung trotz nicht erbrachter Leistung - Prozessbericht

11. Dez. 2013, 18:50 |  6 Kommentare

Weil der 3WebCube nicht mehr zum Surfen und Email Versenden taugte wechselte eine Kundin von 3 zu einem anderen Betreiber. 3 wollte weiter bezahlt werden und klagte für 5 Monate ohne Leistung das Entgelt beim Bezirksgericht ein.

Immer wieder gibt es Probleme mit nicht annähernd erbrachten Bandbreiten bei ortsfesten Internet Anschlüssen. Meist haben Kunden das Nachsehen, denn wer klagt schon wegen einigen Euros. Aber ein Kunde von 3 wollte die für die Vertrags-Restlaufzeit von 5 Monaten geforderten 15 Euro monatlich nicht bezahlen, da per Speedtest die nicht annähernde Erbringung der versprochen Leistung nachgewiesen wurde.

Heute fand nun beim zuständigen Bezirksgericht neuerlich eine Tagsatzung statt, bei der die Beklagte und eine Mitarbeiterin von 3 als Zeugin einvernommen wurden. Die Beklagte schilderte die Probleme mit dem 3WebCube und dem Vertrag, der bis zu 6 Mbit/s im Download und bis zu 1 Mbit/s im Upload versprochen hatte. Mails mit einem Anhang von 6 MB brauchten mitunter bis zu 3 Stunden bevor sie erfolgreich abgeschickt werden konnten. Veränderungen auf Kundenseite durch Strommasten, neue Hochhäuser, oder Veränderungen der Aufstellung konnten ausgeschlossen werden.

Der Richter fand die Schilderungen durchaus glaubhaft und auch die Begründung, dass man zu einem teureren Provider wohl nur dann geht, wenn es beim billigeren wirklich nicht funktioniert. Der Kunde war von 3 zu einem anderen Betreiber gewechselt, was zwar einen etwas höheren monatlichen Betrag kostet, aber einen voll funktionierenden Anschluss brachte.

Eine Mitarbeiterin von 3 trat dann als Zeugin auf, die den Vertragsablauf schilderte, blieb aber auf wesentliche Fragen die Antwort schuldig. 3 hatte kompliziert aussehende Grafiken vorgelegt, aus denen maximale und durchschnittliche Bandbreiten hervorgehen sollten. Ob die maximale Bandbreite nur eine Sekunde pro Tag gemessen wurde und wie der in der Grafik eingetragene Durchschnitt ermittelt wird, wusste die Mitarbeiterin von 3 nicht zu sagen. Aber die Grafik wurde als Beweis der erbrachten Leistung bei Gericht vorgelegt.

Sie legte weiter eine Erklärung des Leiters der Netztechnik von 3 vor, in der behauptet wird, Webseiten seien nicht größer als 100 KB und mit Websurfen könne man nicht 3,9 GB pro Tag verbraten. Das sind allerdings ziemlich wirklichkeitsfremde Behauptungen. Aus einer Studie des US-amerikanischen Technologie-Unternehmens Radware geht hervor, dass die Websites der 500 Top-Retail-Unternehmen durchschnittlich eine Größe von 1.095 KB hatten - also das 10fache dessen, was der Leiter Technik von 3 glaubt. Auch das was Sie hier lesen ist (leider) nicht viel kleiner.

Auch bei einer grottenschlechten Datenverbindung kann man ordentlich Datenvolumen kreieren ohne es zu bemerken. Mit dem Handy fotografieren oder kleine Videos machen und in der Dropbox angemeldet sein, genügt schon um ordentlich Traffic zu generieren. Ich habe kürzlich nach einem Trip nach Venedig 8,5 GB an einem Abend erzeugt - automatischer Upload von 3,88 GB Fotos von der Kamera und anschließender Download auf andere Geräte. Meist sind mobile Geräte ja so eingestellt, dass sie den Upload erst machen, wenn sich das Gerät im Wlan anmeldet. Und das kann dann unbemerkt die ganze Nacht dauern, und die schlechte Verbindung verursacht bei jedem Foto mehrfache Wiederholungen, bis die Übertragung fehlerfrei geklappt hat. Das durchschnittliche verbrauchte Datenvolumen in Österreich beträgt derzeit 25 GB pro Monat und Anschluss.

Der Anwalt der Beklagten von der renommierten Wirtschaftskanzlei Urbanek & Rudolph zeigte auch auf, dass Messungen auf Seite des Betreibers nichts darüber aussagen, wie gut die Verbindung auf Seite des Kunden arbeitet. Wenn jede Übertragung 10 Mal wiederholt werden muss, bis sie fehlerfrei funktioniert hat, dann misst 3 stolze 3,9 GB und beim Kunden kommen tatsächlich aber nur 390 MB an. Bei einer Ping Zeit von 319 Millisekunden, wie sie mit dem Speedtest kundenseitig gemessen wurden (Screenshot rechts), kein unwahrscheinliches Szenario.

Der Richter hat nun einen Sachverständigen bestellt, der die technischen Fragen zu klären haben wird. Wir werden jedenfalls weiter darüber berichten und sind schon gespannt, wie der Sachverständige die von 3 vorgelegten Daten bewertet.

Quelle: telekom-presse





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