schaf am 17. März 2023 | 17:29 | 0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 10 Sekunden
A1 verweigert Kunden weiterhin Auskunft über eigene Standortdaten
Bild: Pixabay
Es wird der unmögliche Beweis verlangt, dass keine andere Person das eigene Handy genutzt hat. Kunden wird daher der Zugriff auf eigene Daten verwehrt
Kundinnen und Kunden von A1 haben kein Recht auf Auskunft über Verkehrs- und Standortdaten, die der Mobilfunker über sie sammelt. Diese seien besonders sensibel, außerdem könne man nicht beweisen, dass ein Handy tatsächlich vom Besitzer - und nicht von einer dritten Person - genutzt wurde, hält das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in einer Entscheidung fest.
Die Erbringung des gerichtlich verlangten Beweises ist laut der Datenschutz-NGO Noyb unmöglich. Das Bundesverwaltungsgericht argumentiere, dass A1 die Auskunft verweigern dürfe, weil ...
der Standort eines Handys nicht unbedingt auch der Standort des Besitzers sein muss
... schreibt Noyb in einer aktuellen Presseaussendung. Kundinnen und Kunden müssten also nachweisen, dass ihr eigenes Handy ausschließlich von ihnen selbst genutzt wird. Dabei sei es egal, ob dieses mit Pin und Fingerabdruck geschützt wird. Selbst eine eidesstattliche Erklärung des Nutzers sei vor Gericht nicht anerkannt worden.
Den Nutzer bringe das in ...
ein unauflösbares Dilemma mit dem Resultat, dass man keine Information über die Nutzung von Daten durch A1 bekommt
... sagt Marco Blocher, Datenschutzjurist bei Noyb. Einerseits werde verlangt, die exklusive Handynutzung zu beweisen, andererseits werde festgehalten, dass ein solcher Nachweis unmöglich ist.
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