Ablenkungsmanöver Polizei-Trojaner

10. Okt. 2007, 10:34 |  0 Kommentare

Am Mittwoch eröffnet das deutsche Verfassungsgericht die erste Verhandlung über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen. Der deutsche Datenschützer Patrick Breyer hält die Diskussion für ein Ablenkungsmanöver, um die weit bedrohlichere Vorratsdatenspeicherung ungestört durchzuziehen. In Österreich läuft alles zum Verwechseln ähnlich ab.

Die Verhandlung vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung - allgemein bekannt als "Bundestrojaner" - ist auch für Österreich interessant.

Zum einen ist es der erste einschlägige Fall einer Beschwerde, der von einem deutschen Höchstgericht behandelt wird. Zum anderen sind die Gesetze zum Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre inhaltlich in Deutschland wie in Österreich sehr ähnlich.

Konkret geht es heute ab 10.00 Uhr in Karlsruhe um die Änderungen am Verfassungsschutzgesetz des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, mit denen die dortige CDU-Landesregierung dem Verfassungsschutz erlauben will, über das Netz auf die Rechner Verdächtiger zuzugreifen. Eine Journalistin sowie Politiker der Linkspartei und drei Anwälte hatten gegen die Änderungen geklagt.

In der heute beginnenden Verhandlung holt das Gericht erst Expertenmeinungen ein. Mit einem Urteil ist erst Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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