Kefir am 11. Sep. 2008 um 16:30 |  0 Kommentare | Lesezeit: 45 Sekunden

Adwords-Klau: EuGH-Entscheid erwartet

Der OGH hat den Kauf eines fremden Markennamens als Suchwort zuletzt für unzulässig erklärt. Anhand eines neuen Falls soll der EuGH das nun in einer europaweit einheitlichen Vorgabe klären und zudem festlegen, inwiefern die Reihung der Suchergebnisse bzw. Anzeigen dabei eine Rolle spielt.

Im März 2007 entschied der Oberste Gerichtshof [OGH] in einem EU-weit richtungsweisenden Urteil, den Kauf markenrechtlich geschützter fremder Adwords zu untersagen.

Das Urteil bezog sich darauf, dass gekaufte Adword-Einblendungen, die vor der Website des Markeninhabers angezeigt werden [wie es über eingeblendete Werbelinks oberhalb der Trefferliste erfolgt], nicht zulässig sind.

Nicht geklärt wurde die Frage, wie die Einblendung von Werbung rechts neben der Trefferliste juristisch einzuordnen ist. Gilt dort auch das Verbot der Nutzung fremder Adwords? Oder ist eine Platzierung dort gestattet, da die Anzeige der Website des Markeninhabers damit nicht vorgereiht wird?

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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