Amazon sieht keinen Grund, Teil der Prime-Gebühren zurückzuerstatten
AK: Amazon-Kunden können Geld zurückfordernAmazon sieht keinen Grund, seinen Kunden in Österreich einen Teil der Prime-Gebühren zurückzuerstatten. Dies fordert die Arbeiterkammer (AK), die den Onlinehändler wegen unzulässiger Klauseln und rechtswidriger Geschäftspraktiken geklagt hatte und recht bekam. Laut den Konsumentenschützern sei die Preiserhöhung von 49 auf 69 Euro jährlich für Amazon Prime ab 2017 nicht rechtmäßig, daher können Nutzer diese Differenz - insgesamt bis zu 40 Euro pro Kunden - nun zurückfordern.
Der Rückzahlungsanspruch bestehe, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist.
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