Auch Hildegard von Bingen erhielt Brief vom Anwalt wegen verwendeten Google Fonts
In der Abmahnwelle an zigtausende österreichische Webseiten-Betreiber rund um verwendete Google Fonts, ist nun ein amüsantes Detail aufgetaucht. So erhielt etwa auch Hildegard von Bingen einen Brief vom Anwalt.Die Webseite von Hildegard von Bingen verstoße gegen die Datenschutzverordnung. Schließlich verwende sie Google-Schriften über die die IP-Adresse von Website-Besuchern an Google weitergeleitet werden. So der wesentliche Inhalt des Schreibens an eine vermeintliche Hildegard von Bingen.
Hildegard von Bingen gilt als erste Vertreterin der deutschen Mystik des Mittelalters. Sie war Benediktinerin, Äbtissin, Dichterin, Komponistin und eine bedeutende natur- und heilkundige Universalgelehrte und lebte von 1098 bis 1179. Auch wenn Hildegard von Bingen ihrer Zeit weit voraus war, eine Homepage dürfe sie damals wohl eher nicht betrieben haben.
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