Bitcoin und Altcoins versteuern: So viel muss man künftig zahlen
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Die Steuerreform bringt grundlegende Änderungen beim Thema Kryptowährungen. Nicht alles ist für Anleger zum Vorteil
Bei der Besteuerung von Kryptovermögen fallen Österreich wie auch Deutschland weltweit aus der Reihe. Nach einer einjährigen Haltefrist sind Gewinne, die mit Bitcoin und Altcoins wie Ethereum erzielt werden, bei einer Veräußerung nämlich komplett steuerfrei. Ungünstig fällt die Regelung jedoch für diejenigen aus, die aktiv mit Krypto handeln. Tätigt man unter der besagten Jahresfrist einen Gewinn - dazu zählt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung -, wird dies als Einkommen gerechnet. Der progressive Steuersatz beläuft sich dabei auf bis zu 55 Prozent.
Die geplante Steuerreform macht mit dieser Sonderbehandlung nun Schluss. Aus einem Ministerratsbeschluss vom 6. Oktober (PDF) ist herauszulesen, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen künftig wie Kapitalvermögen beziehungsweise Aktien und Fonds behandelt werden sollen. Die Formulierung bleibt diesbezüglich allerdings vage:
Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung soll in die bestehende Besteuerungssystematik eingebettet werden.
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