Kefir am 12. Okt. 2016 um 23:04 | Lesezeit: 2 Minuten, 7 Sekunden

Dashcams im Auto – was ist erlaubt?

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Bild: iTracker

In vielen Osteuropäischen Ländern aber auch in Dänemark, Norwegen, den Niederlanden, in Frankreich und Großbritannien sind sie erlaubt: Dashcams - Abkürzung für "Dashboard Cameras" also "Armaturenbrett-Kameras".

Gemeint sind kleine Videokameras, die im Auto installiert sind und Bilder von der Straße vor dem Auto aufnehmen und aufzeichnen. Anders ist die Situation in Österreich. Hier dürfen Dashcams ausschließlich für private Zwecke verwendet werden.

Dashcams sind in Osteuropa beliebt, weil Videoaufzeichnungen bei einem Unfall als Beweis verwendet werden können. Nicht so in Österreich. Hierzulande müssen fix installierte Kameras mit Blick auf öffentliche Bereiche dem Datenschutzgesetz entsprechend gemeldet und registriert werden.

Rechtliche Situation in Österreich
Ausdrücklich verboten sind die kleinen Kameras bei uns nicht. Was jedoch ist erlaubt, was nicht? Wir klären auf.

Erlaubt für rein private Zwecke
Will man etwa eine Fahrt durch eine schöne Winterlandschaft oder in den Urlaub nur privat dokumentieren, ist dies mit einer Dashcam zulässig. Auch dann, wenn dabei fremde Personen oder Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet, diese aber nicht veröffentlicht werden.

Beweissicherung erlaubt
Explizit erlaubt ist das Filmen oder Fotografieren nach einem Unfall. Hierbei handle es sich um keine permanente Überwachung, so die Datenschutzkommission.

Teilweise erlaubt: Onlinestellen von Bildern
Werden Dashcam-Aufzeichnungen ins Internet gestellt und damit veröffentlicht, so müssen Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht werden. Andernfalls verstößt man gemäß Datenschutzgesetz gegen den Schutz personenbezogener Daten und macht sich somit strafbar.

Ähnlich verhält es sich auch mit Videos als Nachweis der eigenen Unschuld. Wird man selbst beanstandet und kann anhand von Dashcam-Bildern den Tatbestand widerlegen, werden diese Aufnahmen nur dann anerkannt, wenn personenbezogene Daten beziehungsweise Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden.

Verboten: Nachweis von Straftaten
Datenschutzrechtlich eindeutig verboten ist der Nachweis von Straftaten anderer anhand von Dashcam-Aufzeichnungen. Videoaufzeichnungen oder digitale Fotos als Maßnahme zur Strafverfolgung sind in Österreich nur der Polizei gestattet. Privatpersonen drohen aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz empfindliche Strafen von bis zu 25.000 Euro.

Kameras in Taxis
Im Gegensatz zu Dashcams, die den öffentlichen Raum außerhalb eines Autos aufnehmen, gibt es in vielen Taxis Kameras, die den Innenraum des Fahrzeuges überwachen. Diese Kameras dienen zum Schutz vor Raubüberfällen und Vandalismus, sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch beim Datenverarbeitungsregister gemeldet werden.

Quelle: Asfinag





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