schaf am 27. Juli 2018 um 10:10 |  0 Kommentare | Lesezeit: 36 Sekunden

DE: Keine Haftung für WLAN-Betreiber, aber Netzsperren möglich

Der deutsche Bundesgerichtshof hat zur umstrittenen Störerhaftung entschieden

Müssen Betreiber von offenen WLANs weiterhin fürchten, für Urheberrechtsverletzungen fremder Personen abgemahnt zu werden? Der deutsche Bundesgerichtshof sagt: Nein. Er bestätigte damit die Gültigkeit des im vergangenen Jahr novellierten Telemediengesetzes, das die umstrittene Störerhaftung abgeschafft hatte. Zuvor war es immer wieder zu Abmahnungen gegen Betreiber von offenem WLAN gekommen.

Allerdings schränkt der Bundesgerichtshof ein, dass bestimmte Möglichkeiten genutzt werden müssen, um widerrechtliche Downloads zu verhindern. So können Sperrmaßnahmen - also Netzsperren - eingerichtet werden. Auch die Pflicht zur Registrierung von Nutzern kann vorgegeben werden, wie Netzpolitik.org berichtet.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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