DE: Kopierschutzknacker-Verkauf verboten

17. Juli 2008, 22:54 |  0 Kommentare

Auch Privatpersonen dürfen nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs [BGH] keine Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs verkaufen. Mit dem Urteil vom Donnerstag stufte das Karlsruher Gericht ein entsprechendes Angebot eines Verbrauchers als wettbewerbswidrig ein.

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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