Der Weg zum Geheimdienststaat
24. Sep. 2007, 12:33 | 0 KommentareWas Datenschützer befürchten und Politiker bestreiten, ist in zwei internen Dokumenten des European Telecom Standards Institute [ETSI] bereits festgeschrieben. Es handelt sich um technische Normen für flächendeckendes Data-Mining in Telefonie-Verkehrsdaten, die im Zuge der "Vorratsdatenspeicherung" gesammelt werden.
"Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi", sagte Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, am Samstag in einem Interview für Radio Ö1.
Die Ahnung des obersten Verfassungsrichters der Republik - Korinek bezog sich im Interview ausdrücklich auf die Überwachung der Telekommunikation - wird von der Realität gerade übertroffen.
Stasi 2.0
Von den technischen Möglichkeiten und Methoden zur Überwachung sämtlicher Telekommunikation, wie sie im ETSI gerade normiert werden, konnten die Schergen der DDR-Staatssicherheit nur träumen.
Zwei interne ETSI-Dokumente, die ORF.at vorliegen, demonstrieren sehr anschaulich, wie der Überwachungsstaat "demokratischer" Prägung in naher Zukunft aussehen wird.
Beide Dokumente betreffen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] von 2006.
"Zurückgehaltene Daten"
Wie bei den längst in alle europäischen Telefonnetze integrierten ETSI-Standards zur Live-Überwachung von Telefon und Internet sind zwei Grundelemente vorhanden: ein "Anforderungen der Strafverfolger für den Umgang mit zurückgehaltenen Daten" genanntes "Pflichtenheft" sowie die davon abgeleiteten technischen Standards.
Der erste, in Version 0.4 vorliegende Standardentwurf trägt den harmlos klingenden Titel "Übergabe-Schnittstelle für Anfrage und Lieferung zurückgehaltener Daten". Der Inhalt beider Dokumente aber hat mit rechtsstaatlichem Denken europäischer Prägung etwa so viel gemein, wie die DDR-Staatssicherheit mit Freiheit und Demokratie am Hut hatte.
"Polizeistaat" als Untertreibung
Nicht einmal das Epithet "polizeistaatlich" ist angebracht, da es schlicht eine Untertreibung wäre: Beide Papiere haben Geheimdienstmitarbeiter als Autoren.
Das Pflichtenheft stammt vom niederländischen Geheimdienst PIDS [Platform Interceptie, Decryptie en Signaalanalyse], der Standardentwurf selbst wurde federführend vom britischen Geheimdienst MI5 verfasst.
Normiertes Data-Mining
Ihr Inhalt ist dergestalt, dass einem Verfassungsrichter die Haare zu Berge stehen müssten. Der kommende ETSI-Standard schreibt genau das fest, was Datenschützer stets befürchtet und die damit befassten Politiker - egal welcher Partei - stets bestritten haben.
Es handelt sich dabei um die technische Standardisierung von Data-Mining in den Verkehrsdaten aller Telefonieteilnehmer. Das bedeutet: In naher Zukunft können normierte Vollsuchen samt dem Einsatz von "Wildcards" über den gesamten Datenbestand von Telekommunikationsverkehrsdaten gefahren werden.
Nicht nur in Österreich, sondern in praktisch allen EU-Staaten ist eine derartige Vorgangsweise illegal, das wussten auch die Verfasser des Standardentwurfs. Formuliert haben sie es entsprechend euphemistisch. "Nicht notwendigerweise in allen Jurisdiktionen legal" bedeutet: Es ist praktisch überall in Europa de lege momentan [noch] illegal.
Legal, illegal
"Die Anfragenstruktur, definiert in Sektion 7.5.1, erlaubt ein breites Spektrum von Anfragen. Einige der Anfragen, die unter dieser Struktur möglich sind, werden nicht notwendigerweise in allen Jurisdiktionen legal sein ... Das Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, eine Struktur zu definieren, die technisch ein breites Spektrum von Anfragen zulässt. Bloß weil eine Anfrage im Rahmen von 7.5.1 möglich ist, bedeutet das nicht, dass sie auch automatisch legal ist. Es ist nationale Angelegenheit zu definieren, ob eine Anfrage legal und angemessen ist oder nicht."
[Handover interface for the request and delievery of retained data, v0.4, Abschnitt 7.5.2]
Das heißt
Es wird ein umfassendes technisches Regelwerk als Norm vorgegeben, das allen Vorstellungen von europäischer Rechtsstaatlichkeit und bestehenden Gesetzen quer durch Europa offen widerspricht.
Einschränkungen durch nationale Legislaturen sind als die Ausnahme der kommenden ETSI-Norm definiert.
Die Anfragen
Im Pflichtenheft wiederum werden die Arten der Anfragen so definiert:
1] Eine Einzelanfrage basierend auf einem einzigen Anfragekriterium
2] Multiple Anfragen basierend auf aggregierten Einzelanfragen
3] Anfragen, die auf einer Reihe von Anfragekriterien basieren
4] Assoziierte Anfragen
[Requirements of Law Enforcement Agencies for handling Retained Data, v0.2.1, Abschnitt 4.3e]
Wildcards
Während Punkt eins, eng ausgelegt, noch in den Rahmen bestehender Gesetze fallen kann, sind die übrigen Punkte in Deutschland und Österreich klar illegal.
Normiert werden sie trotzdem, das korrespondierende Standarddokument erwähnt sogar Suchmöglichkeiten mit "Wildcards", also völlig willkürlich definierte Suchen über die gesamte Datenbank.
Verkehrsdatenanalyse
Durch die Analyse der Verkehrsdaten - wer mit wem wann wo kommuniziert hat - lassen sich nicht nur komplette Personenprofile erstellen, sie ermöglicht auch die Erfassung von Gruppenkommunikation. Die Auswertungsmethoden und -programme sind mittlerweile dermaßen verfeinert, dass eine Person durch eine Kommunikationsanalyse ihrer Verkehrsdaten gleichsam nackt ausgezogen wird.
Die Ausnahme: Personen und Gruppen, die sich dessen bewusst sind, können sich der Auswertung durch eine ganze Anzahl von Tricks weitgehend entziehen. Dazu gehört etwa der periodische Wechsel von SIM-Karte, Handy und Netzbetreiber, wie ihn Kriminelle längst betreiben.
Verisign, FBI
Zu den Sponsoren und aktiven Beiträgern dieses ETSI-Standards gehört neben dem deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz auch die mit dem militärisch-elektronischen Komplex der USA eng verbundene Firma Verisign.
Die wiederum wird im ETSI unter anderem durch einen hochrangigen Ex-FBI-Mann repräsentiert, der davor für die Umsetzung der Telefonüberwachung in den USA zuständig war.
Die Israelis
Weitere Sponsoren der Vorratsdatenschnittstelle sind die israelischen Telekom-Überwachungsspezialisten Verint und Nice. Beide Firmen sind im Schatten des militärisch-elektronischen Komplexes Israels groß geworden.
Das sind freilich nur die deklarierten Mitarbeiter von Geheimdiensten und deren Technikausstattern in den beiden einschlägigen Arbeitsgruppen des ETSI.
"Informelle Mitarbeiter"
Wie viele als Telekomtechniker oder Mitarbeiter von Telekomregulationsbehörden getarnte Agenten und "informelle Mitarbeiter" in den beiden Arbeitsgruppen tätig sind, ist nicht bekannt.
Auch ein Beamter des österreichischen Verkehrsministeriums nimmt regelmäßig an den Sitzungen der ETSI-Arbeitsgruppe 3GPP SA LI teil, die sich mit den Überwachungsnormen für Mobilfunknetze und drahloses Internet befasst.
Den Sekretär dieser Arbeitsgruppe stellt eine Abteilung des britischen Inlandsgeheimdienstes MI5, die auf den vielsagenden Namen "National Technical Assistance" hört.
~ Das Interview mit Karl Korinek
Etikettenschwindel
Offen deklarierte Polizisten sind hingegen in diesen ETSI-Arbeitsgruppen nicht vertreten, Ausnahme ist das FBI.
So ist alleine der Titel "Requirements of Law Enforcement Agencies" des europäischen Pflichtenhefts ein aufgelegter Schwindel. "Berichterstatter" ist ein niederländischer Geheimdienstagent namens Koen Jaspers, und die "Anforderungen" kommen per definitionem nicht nur von "Law Enforcement", also den Strafverfolgern.
"Agenturen für Staatsicherheit"
Im einleitenden Absatz über den Geltungsbereich des Pflichtenhefts zur Vorratsdatenspeicherung heißt es wörtlich: "Es enthält ein Set von Anforderungen zu Übergabeschnittstellen für zurückgehaltene Verkehrs- und Stammdaten von Strafverfolgern und anderen zur Anfrage ermächtigten Behörden."
Das ist ein Novum. In allen seit 1996 erstellten ETSI-"Pflichtenheften" zum Thema Telekomüberwachung - die zum Teil vom selben Berichterstatter stammen - ist dieselbe Passage durchwegs konkreter formuliert. Statt "und anderen zur Anfrage ermächtigen Behörden" hieß es da stets und stereotyp "und Agenturen für Staatssicherheit".
Quelle: Fz
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