Diese Technik muss ab Juli 2024 in Neuwagen eingebaut sein
05. Januar 2024, 14:52
| 3 Kommentare
Bild: Renault
Ab Sommer 2024 sind diverse Fahrassistenzsysteme beim Kauf eines neuen Autos in Österreich verpflichtend, dazu gehören etwa Müdigkeitswarner sowie "Alkolocks"
Welche ADAS ab 6., Juli 2024 laut EU-Vorgabe in Neuwagen verpflichtend sind, erläutert der ÖAMTC im Rahmen einer
Jahresvorschau. Konkret handelt es sich um die folgenden Assistenzsysteme:
- Notbremsassistent: Das System muss Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrende und Fußgänger.
- Notfall-Spurhalteassistent: Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst. Beim Verlassen der Spur greift das System aktiv ein und lenkt das Kfz zurück.
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras, Kartendaten oder Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits warnt das Fahrzeug, oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Ein Deaktivieren muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist er jedoch automatisch wieder aktiv.
- Rückfahrassistent: Mit Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren werden Infos über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte ins Cockpit geliefert.
- Notbremslicht: Wird stark abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung an. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.
- Müdigkeitswarner: Dieser warnt Fahrerinnen und Fahrer bei nachlassender Aufmerksamkeit.
- Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall werden - ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung - gesammelt und anonymisiert abgelegt. Es darf keine Rückschlüsse auf Fahrzeug, Halter oder Lenkerin ermöglichen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.
- "Alkolocks": Eine Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren kann die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden. Eine verpflichtende Alkoholkontrolle vor dem Fahren ist laut einem Artikel von Carwow.de allerdings noch nicht nötig.
Tipps für den Umgang mit modernen Assistenzsystemen liefert der deutsche ADAC
auf seiner Website: So sollte man sich vor dem Fahrtantritt mit den Assistenzsystemen vertraut machen und sich bewusst sein, dass diese Systeme Fehler machen - weshalb wie eingangs erwähnt die Letztverantwortung beim Fahrer liegt. Bei Sicherheitssystemen lohnt sich im Rahmen eines Autokaufs auch der Blick in die
Tests von Euro NCAP, denn die Unterschiede in der Leistung können laut ADAC je nach Ausführung und Entwicklungsstand erheblich sein.
Mehr dazu findest Du auf
derstandard.at