EU-Recht auf Reparatur garantiert sieben Jahre Ersatzteile
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Die EU hat das Recht auf Reparatur beschlossen. Es soll langlebigere Hardware garantieren. Erste Konzerne halten sich bereits dran.
Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone geeinigt. Erstmals müssen die Hersteller nun bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Software-Updates gewährleisten. Die deutsche Bundesregierung, unter der Führung des BMWK und mit Unterstützung des BMUV, hatte sich in den Verhandlungen wiederholt für ambitionierte Vorgaben stark gemacht.
Die neuen Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone regeln erstmals deren Reparierbarkeit und schreiben die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor. So müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile wie Displays und Akkus für 7 Jahre zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus sollen Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Dadurch wird die Reparatur und die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten erleichtert sowie das Recycling und die Ressourceneffizienz gestärkt. Zusätzlich sollen die Hersteller Software-Updates für 5 Jahre zur Verfügung stellen. Software-Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner werden die Rechte von Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt.
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