Facebook-Fanpages nach EUGH-Urteil illegal

06. Juni 2018, 14:15 |  1 Kommentar

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat entschieden, dass Seitenbetreiber auf Facebook genauso verantwortlich für die Verarbeitung von persönlichen Daten sind, wie der US-Konzern selbst. Nach den Regeln der DSGVO sind die Facebook-Seiten somit illegal.

Vorausgegangen ist dem Urteil ein Fall im deutschen Schleswig-Holstein. Das Landeszentrum für Datenschutz forderte die dortige Wirtschaftsakademie 2011 dazu auf, ihre Facebook-Seite zu deaktivieren. Grund: Facebook erhebt Daten mittels Cookies und das werde auf der Seite nicht ausgewiesen. Die Akademie legte beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Bescheid ein, die Richter wandten sich an den EUGH. Dieser urteilte, dass sowohl Facebook als auch der Betreiber der Fanpage für den Datenschutz verantwortlich sind. Das Urteil im Detail könnt ihr HIER (PDF) nachlesen.

Weil Facebook die Verarbeitung der Daten als Betriebsgeheimnis auslegt, können Betreiber keinen Datenschutzhinweis anbringen: "Die Betreiber können nicht vor etwas warnen, dass sie nicht kennen", sagt der Salzburger Rechtsanwalt Peter Harlander.

Mehr dazu findest Du auf salzburg24.at


PDF zum Thema~ Urteil_EUGH_FANPAGES.pdf (171.64 kB, 21 mal)

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