| ||||||||||
Kefir
FAQ-Schreiber Anm. Datum: 01.01.2001 Beiträge: 14360 Wohnort: Belgien Handy: Alle Möglichen zum Testen
Do 17. Juni, 2021 19:37
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt mit einem Urteil zu Online-Tauschbörsen den Schutz von Urheberrechten.
Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt. Wer anderen Nutzer*innen auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an Rechteinhaber*innen weitergeleitet werden. Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg (PDF des Urteil). Der Auskunftsantrag der Rechteinhaber müsse aber gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein. Konkret geht es um sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke. ######################################################################################## https://ress.at/-news17062021193733.html ######################################################################################## Warum willst Du den Post von Kefir melden? | |
Werbung |
|
...::: C&M - News :::... Foren-Übersicht » Das WWW |
Du hast bereits für diesen
Post angestimmt...
;-)
Posting wird gespeichert...
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
© by Ress Design Group, 2001 - 2023