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Autos von Rasern können beschlagnahmt werden

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Mär. '24
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Fr., 01. März, 2024 um 5:42
#1

Autos von Rasern können beschlagnahmt werden - vorarlberg.ORF.at

Ab 1. März kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Bei einschlägiger Vorstrafe kann es schon bei 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich sein.

Mehr unter: https://vorarlberg.orf.at/stories/3246420/


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