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D: Sexueller Missbrauch via Internet strafbar

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Mai. '09
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Do., 14. Mai, 2009 um 11:15
#1

Sexueller Missbrauch an Kindern ist auch dann strafbar, wenn der Täter ausschließlich über das Internet Kontakt zu den Betroffenen hatte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Nach den Worten des BGH setzt eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs nicht die räumliche Nähe von Täter und Opfer voraus (Az: 1 StR 105/09 - Beschluss vom 21. April 2009).

Live-Bilder via Webcam
In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte das Gericht ein ...

dpa

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