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DAS ändert sich für Drohnen ab 2024

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Sep. '23
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Abos
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Sa., 09. September, 2023 um 23:04
#1

Bild: Pexels

Der 01.01.2024 ist für Drohnenpiloten ein wichtiger Stichtag - dann laufen u.a. die Bestandsdrohnen-Regelungen aus und es gibt dadurch für viele Drohnenpiloten Änderungen.

Der Youtube-Kanal U-ROB - Die Drohnenexperten hat in einem Video zusammengefasst, was sich 2024 für den Erwerb und den Betrieb von Drohnen ändert.





Kurz zusammengefasst, was sich ändert ..

Die EU will nun die Einführung einer CE-Klassifizierung ab 2024 durchziehen. Ursprünglich sollte die Regelung bereits Mitte 2022 eingeführt werden, wurde aber auf den 01.01.2024 verschoben, weil die Zertifizierung nicht umsetzbar war. Dies Ändert sich nun eben auf 2024 und es sollten fortan nur mehr Zertifizierte Drohnen verkauf werden.

Für Bestandsdrohnen gilt nun ..

In der kleinsten Klasse C0 können Hobbypiloten mit Drohnen, die unter 250 Gramm wiegen und maximal 68,4 km/h (also 19 m/s) als Vmax haben, weiterhin ohne Probleme abheben. Also wenn man Modelle wie die DJI Mini 3 Pro nutzt, ist weiterhin kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Bei folgenden CE-Klassen ist ein Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) erforderlich:

C1 bezieht sich auf Drohnen, die zwischen 250 Gramm und 899 Gramm wiegen.
C2 bezeichnet Drohnen mit einem Gewicht zwischen 900 Gramm und 3.999 Gramm.
C3 umfasst schwere Drohnen zwischen vier und 25 Kilogramm..
C4 gilt für Fluggeräte ab 25 Kilogramm.

Zu den CE-Klassen gibt es noch drei Unterkategorien A1, A2 und A3, die festlegen, wie nah man an unbeteiligten Personen fliegen darf.

In der Klasse A1 geht es um den nahen Flug über Personen. Bei Drohnen der C0-Klassifizierung ist dies erlaubt, bei allen anderen C-Klassen ist dies nicht erlaubt.

Klasse A2 schreibt einen sicheren Abstand zu Menschen von 30 Metern vor und ist nur bei Drohnen der Klassen C0, C1 und C2 erlaubt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von drei Metern pro Sekunde und unter bestimmten Umweltbedingungen kann der sichere Abstand auch auf fünf Meter verkürzt werden.

Alle Drohnen und Flugobjekte der Kategorien C3 und C4 müssen sich an die Unterkategorie A3 halten und dürfen somit nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Unbeteiligten fliegen. Falls man mindestens 150 Meter Abstand zu Unbeteiligten sowie mindestens 150 Meter Distanz zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten einhält, sind auch die Bedingungen der Unterkategorie A3 erfüllt.

Nachträgliche Zertifizierung möglich?

Aktuell ist weiterhin unklar, wie die nachträgliche Zertifizierung von bereits gekauften Drohnen ablaufen wird, ob eine nachträgliche Zertifizierung überhaupt kommt und welche Kosten auf Besitzer zu kommen.

Zusammengefasst ..
  • Die EU hat nun Änderungen bei der Benutzung von Drohnen beschlossen, die ab dem Jahr 2024 gelten.

  • In der kleinsten Klasse C0 können Hobbypiloten weiterhin mit Drohnen abheben, die unter 250 Gramm wiegen und eine Vmax von 19 Meter/Sekunde aufweisen. z.B. die DJI Mini Serie.

  • Ergänzend zu den fünf CE-Klassen gibt es nun die drei Unterkategorien A1, A2 und A3, die festlegen, wie nah man an Unbeteiligten fliegen darf. Drohnen der Klasse C0 dürfen in der Unterkategorie A1 fliegen und somit nah über Menschen.

  • Größere und schwerere Drohnen der Klassen C1 und C2 dürfen von nun an nur in der Unterkategorie A2 mit einem sicheren Abstand von mindestens 30 Metern über Unbeteiligte fliegen.

  • Drohnen der Klassen C3 und C4 dürfen von nun an nur in der Unterkategorie A3 fliegen. Hierbei müssen mindestens 150 Meter Abstand zu Unbeteiligten sowie mindestens 150 Meter Distanz zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten einhalten werden.

  • Alle Drohnen der Klassen C1, C2, C3 und C4 dürfen ab 2024 nur noch mit einem Kompetenznachweis (Drohnenführerschein) geflogen werden. Der Online-Test kostet weiterhin 25 Euro und das Zertifikat besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren.

  • Besitzer einer Drohne der C0-Klasse benötigen nun einen Kompetenznachweis, wenn sie nah an Menschen fliegen wollen. Macht man also nur Landschaftsaufnahmen, oder fliegt weitgenug von Menschen (Pilot und Spotter ausgenommen) entfernt, braucht man keinen Nachweis.

  • Unabhängig von der CE-Klasse muss jeder Drohnen-Pilot weiterhin eine Haftpflichtversicherung abschließen.


Sollte noch Fragen aufkommen, kann gerne in den Kommentaren diskutiert werden ..






C&M News: https://ress.at/-news09092023230426.html

Sa., 23. September, 2023 um 12:08
#2

Aha



C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings.
Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen.
Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ...

Sa., 23. September, 2023 um 12:22
#3

Gast hat Folgendes geschrieben:
Aha


mhm

Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde ..

Sa., 23. September, 2023 um 15:44
#4

Also da unter 250 Grenze, derf man zB die Minis auch ohne Zertifizierung noch weiter fliegen?

~°~ Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe. ~°~

Sa., 23. September, 2023 um 15:52
#5

_as_ hat Folgendes geschrieben:
Also da unter 250 Grenze, derf man zB die Minis auch ohne Zertifizierung noch weiter fliegen?


yes

Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde ..

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