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Deswegen sollte man im Zweifel bei Paketen per Nachnahme die Annahme verweigern
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Fr., 26. Februar, 2016 um 23:20
#1
Bild: Pixabay Aktuell steht eine neue Abzockmasche im Fokus der Polizei: Betrüger versenden Pakete an Personen, die gar nichts bestellt haben – per Nachnahme. Das Problem: Vermeintliche Empfänger nehmen die Pakete unbedarft an und bezahlen in dem Vertrauen, dass der Ehepartner bestellt hat und alles seine Richtigkeit hat. Ist das Paket erst einmal bezahlt, ist der Schaden nicht mehr abzuwenden, denn die Logistikdienstleister stehen nicht in der Haftungspflicht, sondern der Absender. Und dieser ist bei einer Betrugsmasche häufig nicht mehr nachvollziehbar. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, gibt Tipps, wie Verbraucher sich schützen können. 1) Annahme verweigern Dr. Carsten Föhlisch: Wer nichts bestellt hat oder eine Lieferung nicht zu 100 Prozent einer konkreten Bestellung zuordnen kann, sollte das Paket gar nicht erst annehmen. Ist das Paket erst bezahlt, haben Verbraucher den Schaden. Im Betrugsfall muss der Logistikdienstleister Ihnen das Geld nicht zurückerstatten. Hier steht der Absender in der Pflicht. Dieser wird aber mit großer Warscheinlichkeit nicht erreichbar bzw. unbekannt sein. Das Geld ist deshalb mit hoher Sicherheit verloren. 2) Absender überprüfen Dr. Carsten Föhlisch: Der Zusteller ist nicht verpflichtet, Ihnen das Paket vor Zahlung auszuhändigen, damit Sie den Inhalt überprüfen können. Aber: Überprüfen Sie das Etikett des Paketes. Wer steht dort als Absender? Findet sich zum Beispiel keine Adresse des Absenders auf dem Paket, ist das ein deutliches Warnsignal. Ist Ihnen das Unternehmen unbekannt, verweigern Sie besser die Annahme. 3) Klare Vereinbarungen treffen Dr. Carsten Föhlisch: Das klingt banal, aber häufig funktioniert die Betrugsmasche, weil Empfänger irrtümlicherweise den Schluss ziehen, dass der Ehepartner etwas bestellt haben muss. Deshalb: Tauschen Sie sich in Ihrem Haushalt aus, wenn Sie Pakete per Nachnahme erwarten. Und treffen Sie eine klare Vereinbarung, dass Pakete im Zweifel nicht angenommen werden sollen. 4) Paket in der Filiale hinterlegen bzw. neu zustellen lassen Dr. Carsten Föhlisch: Gibt es keine klaren Absprachen und Sie sind unsicher, ob Ihr Ehepartner bzw. Mitbewohner eine Bestellung erwartet, sind Sie nicht verpflichtet das Paket sofort anzunehmen. Bitten Sie den Zusteller – je nach Logistikdienstleister – einen weiteren Zustellversuch zu unternehmen oder es direkt bei der für Sie zuständigen Filiale zu hinterlegen. Das verschafft Ihnen Zeit zu klären, ob eine Lieferung erwartet wird. Notieren Sie sich am besten schon einmal den Absender, der auf dem Paketetikett steht, um eine Zuordnung zu einer Bestellung zu erleichtern. 5) Warnsignale bei Bestellungen erkennen Dr. Carsten Föhlisch: Ein mögliches Szenario ist es, dass Verbraucher gar nichts bestellt haben und mit einer Nachnahme-Lieferung überrascht werden. Darüber hinaus kann es natürlich auch passieren, dass Online-Shopper bei einer konkreten Bestellung in die Falle tappen. Hier gilt: Bietet ein Online-Händler als alleinige Zahlungsoption „Nachnahme“ an, sollten Sie misstrauisch werden. Kaum ein seriöser Händler wird sich entscheiden, seinen Kunden nur eine Zahlungsoption anzubieten. Bei unseriösen Shop-Betreibern sind Informationen zu Widerruf, Versandkosten und Zahlungsmethoden zudem oft fehlerhaft oder schwer zu finden. Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot eines Shops geben unter anderem Kundenbewertungen. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen in seinem Portal über eine mehrstufige Überprüfung sicher. via trustedshops.de |
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