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Deutsches Justizministerium stellt Update-Pflicht für digitale Geräte vor

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Dez. '20
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Mo., 14. Dezember, 2020 um 15:13
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Damit soll die Nutzung auch Jahre nach einem Kauf sichergestellt werden

Bereits 2019 beschloss das EU-Parlament die Richtlinie für Online- und traditionellen Einzelhandel, jetzt wird sie in deutsches Recht überführt. Sie schließt den Kauf etwa von intelligenten Haushaltsgeräten, smartem Spielzeug, Computern, Smartphones, Tablets, vernetzten TV-Geräten, Smart-Watches, Saugroboter, Fitness-Trackern und Spielekonsolen ein. Auch gilt die Neuerungen für Apps, die bereits am Anfang bei einem Gerät mitgeliefert werden. Wird etwa ein Smart-TV mit einer bestimmten Applikation beworben, muss der Verkäufer die Sorge tragen, dass diese Aktualisierungen erhalte. Die Dauer soll abhängig sein von der Art und des Zwecks der Waren und der digitalen Funktionen.

Eine exakte Zeitspanne findet sich im Gesetzestext nicht, sie solle aber jedenfalls "angemessen" ausfallen. In seinen eigenen Kalkulationen geht das Ministerium von fünf Jahren aus. Wer ein Smartphone oder Tablet kauft, soll davon ausgehen können, dass er oder sie das Gerät auch noch lange nach dem Kauf problemlos und sicher nutzen kann meint die zuständige Justizministerin Christine Lambrecht zu heise.de.



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