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EU-Produkthaftungsrichtlinie: Anbieter haften für Softwarefehler

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Nov. '24
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Do., 14. November, 2024 um 14:55
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Die EU erweitert die Produkthaftung auf Software und zieht auch Onlinehändler zur Verantwortung.

Der Rat der Europäischen Union hat den im Jahr 2022 eingereichten Entwurf zur Anpassung der Produkthaftung am 10. Oktober 2024 angenommen. Die überarbeiteten Regelungen der Richtlinie aus dem Jahr 1985 erweitern den Produktbegriff auf Software und digitale Konstruktionsunterlagen.

Die Haftung für fehlerhafte Software gilt dabei sowohl für Einzelanwendungen als auch integrierte Softwarekomponenten und Cloudprodukte. Freie und quelloffene Software bleibt zwar von der Produkthaftung ausgenommen. Verwendet aber beispielsweise ein Drittanbieter Open-Source-Komponenten im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, kann er für dadurch entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Werden digitale Dienste so in ein Produkt integriert, dass es ohne diese Dienste nicht verwendet werden kann, muss für diese nun ebenfalls gehaftet werden. Damit führt die Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) zu einer weitreichenden Haftung der Softwarehersteller, auch wenn Verbraucher keinen direkten Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen haben.






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