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Exekutive kann Rasern ab sofort die Autos abnehmen

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Fr., 01. März, 2024 um 18:22
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Bild: Pixabay

Wer in Österreich zu schnell fährt, dem könnte ab sofort sein Auto abgenommen werden. Das erlaubt die neue StVO.

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab Freitag bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und infolge auch versteigert werden.

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der ÖAMTC.


Mehr dazu findest Du auf salzburg24.at

Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist...

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