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Nebenwirkungen bei US-Gesetz gegen Kinderpornografie im Inte

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Jun. '06
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Fr., 16. Juni, 2006 um 12:11
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Mit dem Entwurf für ein Gesetz namens Stop Adults' Facilitation the Exploitation of Youth Act (Internet SAFETY Act) wollen der republikanische US-Senator Jon Kyl aus Arizona und weitere republikanische Senatoren die Verbreitung von Kinderpornografie eindämmen und den Anbietern mit verschäften Strafandrohungen das Handwerk legen. In einer Presseerklärung verweist Kyl auf eine aktuelle Studie des US-Justizministeriums, der zufolge im Jahr 2003 wöchentlich rund 20.000 Kinderporno-Darstellungen online gestellt wurden. Das Internet habe "predators" (Raubtieren) neue Wege eröffnet, unter Kindern Beute zu machen, bilanziert der Senator: Die Zahl der dem National Center for Missing and Exploited Children gemeldetetn Fälle von Kinderpornografie habe sich zwischen 1998 und 2004 gar verdreißigfacht.

Bürgerrechtler weisen indes darauf hin, dass der auch als "Kyl Bill" titulierte Gesetzentwurf neben – auch von ihnen ausdrücklich begrüßten – Maßnahmen gegen die Verbreitung von Kinderpornos zugleich Bestimmungen enthält, die die Anbieter legalen Contents treffen könnten und die womöglich verfassungswidrig sind. Eine Bestimmung des Internet SAFETY Act sieht vor, dass Anbieter von "sexually explicit material" ihre Websites mit einem Rating-System als solches kenntlich machen, berichtet azcentral – andernfalls drohen bis zu fünf Jahre Haft. Das Blatt zitiert einen Mitarbeiter des First Amendment Project, einer Nonprofit-Organisation, die für die Wahrung der Meinungsfreiheit eintritt, mit der Einschätzung, dass ein "tolles Gesetz" gegen Kinderpornografie scheitern könnte, weil es womöglich verfassungswidrige Nebenbestimmungen enthalte. Ein vergleichbares Rating-System gebe es bereits in der Filmindustrie. Dort funktioniere es allerdings auf freiwilliger Basis und ohne Strafandrohung.

Bei der Definition von "sexually explicit material" greift der Gesetzentwurf auf geltendes US-Bundesrecht zurück. Der Kanon des Pornografischen reicht dabei von "wollüstiger Darstellung" der Genitalien oder des Schambereichs über Masturbation, Geschlechtsverkehr bis hin zu Darstellungen sadistischer Praktiken oder von Sodomie. Dem Bericht zufolge haben Gerichte einen weiten Spielraum bei der Definition von "sexually explicit" – wer auf einer Website ohne Warnhinweis dokumentiert, was in Diskotheken, auf Modenschauen oder an heißen Sommertagen auch auf der Straße getragen wird, stünde nach der Betrachtungsweise manches US-Richters mit einem Bein im Gefängnis. Der Versuch, mit der .xxx-Domain einen legalen Rotlichtbezirk im Web zu schaffen, scheiterte vor Kurzem vor der ICANN.

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