Urteil: Wechsel von Mobilfunkanbieter muss gratis sein


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BeitragDo 24. Juli, 2014 19:58
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Wer vorzeitig seinen Mobilfunkbetreiber wechselt, muss die Grundentgelte für die Vertragslaufzeit zahlen, eine zusätzliche "Abschlagszahlung" ist aber nicht zulässig.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news24072014195809.html

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