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Fr 20. April, 2007 16:31
Die Online-Auktionsanbieter eBay muss den Verkauf von klar erkennbaren Fälschungen auf seiner Plattform verhindern. Angebote mit Plagiaten müssten unverzüglich gesperrt werden, wenn das Unternehmen von einem Markeninhaber auf eine entsprechende Rechtsverletzung hingewiesen wird, entschied der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Außerdem müsse eBay auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme. [b]Klage ... APA | dpa https://www.ress.at/cmnews.php?datum=20042007&news=20042007163141 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
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