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10 von 11 Klauseln bei Mobilfunker Yesss gesetzwidrig
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Okt. '14
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Mi., 01. Oktober, 2014 um 13:07
#1
Der Verein für Konsumenteninformation war mit einer Verbandsklage gegen den Mobilfunker erfolgreich. Der OGH bestätigt die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Vertragsklauseln. https://www.ress.at/news01102014130711.html |
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Sa., 04. Oktober, 2014 um 19:32
#2
A1 halt C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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Sa., 04. Oktober, 2014 um 23:49
#3
Aber da loben sie alle yesss in den Himmel... Jeden dem man fragt wohin man den jetzt umsteigen soll der sagt einem geh zu yesss!!! Die haben das beste Angebot!!! Da wird man wohl eher am besten beschissen!!! C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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So., 05. Oktober, 2014 um 9:40
#4
Da könntest du recht haben.. Aber das meiste ist eh nur, das der Kunde nicht immer online die einzeln Tarife bzw. kosten nachschauen muss.. Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde .. |
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