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Filesharing: "Durchleitung" bereits ein Verstoß

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Nov. '12
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Sa., 24. November, 2012 um 13:01
#1

Über einen Nutzer der Filesharing-Software RetroShare wurde vom Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung verhängt, weil sein Computer an der "Durchleitung urheberrechtlich geschützter Daten beteiligt war. Der Nutzer wusste allerdings nichts davon und konnte das als Mitglied des Peer-to-Peer-Netzwerkes auch nicht verhindern.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news24112012130101.html


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