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Deutschland: Beleidigende SMS kein Grund für Schmerzensgeld

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Jun. '16
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Do., 30. Juni, 2016 um 13:07
#1

Ein Vermieter beschimpfte einen Mieter per SMS als „Schweinebacke“ und „Lusche allerersten Grades“ - für Schmerzensgeld reicht das nach höchstrichterlichem Urteil aber nicht.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news30062016130702.html


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