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EuGH stärkt Privatsphäre im Internet

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Jan. '08
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Di., 29. Januar, 2008 um 10:20
#1

Das Urteil im Fall Promusicae gegen Telefonica ist gefallen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass EU-Mitgliedsländer ihre Gesetze so gestalten dürfen, dass Provider bei Zivilklagen die persönlichen Daten von Filesharern nicht herauszugeben brauchen.
Am Dienstag entschied das höchste Gericht der EU, dass der Schutz persönlicher Daten grundsätzlich über den Interessen der Medienkonzerne und Rechteinhaber steht.

Er ist damit der Rechtsmeinung von EU-Generalanwältin Juliane Koko ...

Reuters

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