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Mi 27. Februar, 2008 10:46
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das heimliche Ausspähen von Computern an hohe rechtliche Hürden geknüpft und das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt.
Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur dann zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in einem Urteil vom Mittwoch. Verfassungsbeschwerde stattgegeben Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälisch ... Reuters https://www.ress.at/cmnews.php?datum=27022008&news=27022008104629 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
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